Was ihr schon immer wissen, oder fragen wolltet ...

Wie und wo bekomme ich Tickets?

Für jeden Tag stehen 300 Tickets zur Verfügung. Eine Anmeldung per Mail, wie in früheren Jahren, gibt es nicht mehr. Alle Infos zu den Tickets findet ihr hier!

Brauche ich ein Bändchen?

Jede Besucherin und jeder Besucher unseres Festivals  braucht ein Bändchen.

Also führt euer erster Weg, nach der Ankunft, bitte unverzüglich zum Bändchen-Stand. Die Informationen aus der Bestätigungsmail sind dazu hilfreich.

Wie komme ich zum Festival?

Eine ausführliche Beschreibung und alle Informationen zur Anreise findest du hier.

Ich bin noch nicht 18, und nu?

Grundsätzlich gilt:

Wenn ihr noch keine 16 Jahre alt seid, dann habt ihr nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person Zutritt zu unserem Festival. Dazu brauchst du unseren Muttizettel, den du hier findest.

Seid ihr älter 16 Jahre (ab) habt ihr bis 24 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person Zutritt zu unserem Festival.
Ab 0 Uhr müsst ihr stets in Begleitung einer für euch personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person sein. Plus Muttizettel.

Welche Getränke und Speisen werden angeboten?

Das Getränke-Angebot ist sehr reichhaltig und auch zum überwiegenden Teil aus dem Bio-Segment. Bitte vergesst nicht, dass der Getränkeverkauf das Festival zu einem wichtigen Teil mitfinanzieren. Quasi: trink viel und tue Gutes :o)

Die angebotenen Speisen werden von unserem externen Partner Globus-Naturkost zum Kauf angeboten und beinhalten auch vegetarische bzw. vegane Angebote. Globus-Naturkost wird auch ein Frühstück anbieten.

Den Selbstversorgern steht ein Gasgrill zur Verfügung.

Cash only.

Aufgrund der sehr schlechten Mobilfunkabdeckung können wir und unsere Partner leider keine EC-Zahlung anbieten. Daher unsere Bitte: packt euch ein bisschen Bargeld ein, der nächste Geldautomat ist ebenfalls Lichtjahre entfernt.

Wie, wo, was? Camping!

Auf und um das Festival-Gelände gibt es diverse Möglichkeiten eure Zelte oder Busse/Caravane aufzustellen. Der Platz ist jedoch sehr begrenzt und wir würden euch bitten keine Berührungsängste zu euren Nachbarinnen und Nachbarn zu entwickeln. 

Dazu gilt auch in diesem Jahr als Wichtigstes, nicht mehr im Wald neben dem Plateau zu zelten!Es ist leider wegen der Bäume zu gefährlich und das ist sehr ernst gemeint.

Wie bisher, könnt Ihr unten rund um den Puls des Geschehens die Zelte aufschlagen, zusätzlich wird es wieder die Wiese links nach dem Tor zum Zelten geben.

Den Fahrzeugschläfern ist das Plateau und der „Parkplatz“ rund um den Baum oben vorbehalten.

Zu beiden Situationen gilt, wir haben nur diese Flächen, seid solidarisch.

Habt ihr an Inklusion gedacht?

Es gibt eine Toilette, die auch mit dem Rollstuhl einfach zugängig ist. Darüber hinaus sind wir natürlich bemüht allen Menschen den Zugang zum Festival zu ermöglichen. Wenn ihr irgendwelche konkreten Fragen habt oder Hilfe benötigt, sprecht uns bitte einfach an. Gerne auch im Vorfeld per Mail.

Ich muss noch schnell ne Insta-Story machen!

Bitte nehmt Rücksicht auf den Schutzraum jeder einzelnen Person.

Niemand möchte ungefragt fotografiert oder gefilmt werden.

Zur Dokumentation des Festivals wird evtl. jemand vom Festival unterwegs sein.

Nur dieser Person ist es gestattet professionelle Film- und Fotoaufnahmen zu machen, sie wird sehr sensibel bei der Aufnahme von Personen sein.

Mit dem Kauf des Tickets erklärt ihr euch einverstanden u.U. auf dem Bildmaterial abgebildet zu sein.

Erste Hilfe!

Bekommt Ihr vor Ort, dazu meldet Euch bitte an der Bar. Bevor Ihr einen Rettungswagen bemüht, sprecht uns an!

Wir können Pflaster, Splitter und noch viel mehr. Falls ihr Allergiker/in seid und ein  Notfallset dazu habt, wäre es gut es mitzunehmen, wir können es auch kühlen.

Ein/e Notfallmedinziner/in ist dauerhaft vor Ort.

Oh shit - Blitz und Donner!

Bei schwerem Unwetter (mit Blitzschlag):

  • Tanzfläche und Veranstaltungsgelände verlassen!
  • In die Fahrzeuge begeben!
  • Anderen Besucherinnen und Besuchern im eigenen Fahrzeug Schutz anbieten!
  • Den Wald meiden!
  • Die Ansagen des Veranstalters beachten!
Wer haftet jetzt?

Die Teilnahme am Festival erfolgt in eigener Verantwortung!

Ausdrücklich wird auf besondere Gefahren durch offenes Feuer (heiß, auch das Wachs), technische Installationen, Unwegsamkeiten im Gelände, elektrische Geräte (einfach nicht anfassen), den See und die Natur insgesamt hingewiesen

Wir übernehmen nur eingeschränkt Haftung für Personen- und Sachschäden während der Veranstaltung, auch nicht im Rahmen der An- und Abreise.

Nutzungshinweisen an Installationen, wie z.B. den Schaukeln ist (bitte) Folge zu leisten.

Wichtig ist, dass den Menschen auf dem Festival, die noch nicht über so viel Lebenserfahrung verfügen wie Ihre Erziehungsberechtigten, oder ihnen gleichgestellte Personen, diese Punkte noch einmal sehr genau erklärt werden.

Im Übrigen gilt, auch wenn viele Augen hinsehen, ist die volljährige verantwortliche Person, für die Sicherheit der kürzeren Personen, verantwortlich, das gilt  vollumfänglich für die Zeit des Aufenthalts bei uns.

Grundsätzlich gilt auch: achtet bitte selbst auf eure wertvollen Dinge, oder lasst sie einfach gleich daheim. 

Kann ich meine Kids mitbringen?

Eure Kinder sind auf unserem Musikfestival herzlich willkommen!

Allerdings sind wir kein betreutes Ferienlager! Euch als Eltern obliegt es dafür zu sorgen, dass eure Kinder wieder gesund nach Hause fahren. Stichwort See, technisches Gerät, Natur und was so ein Festival noch so bereit hält.

Wir möchten euch Eltern bitten, eure Kurzen mit Schallschutz für die empfindlichen Ohren zu schützen und nicht bei jedem Soundcheck oder Konzert mit dem Tonmann Schallobergrenzen zu verhandeln, während der Nachwuchs fröhlich vor den Lautsprechern herumturnt.

Zu einem respektvollem Umgang gehört nach unserer Auffassung auch, dass es zum Zeitpunkt der Konzerte auch Raum für leise Konzertmomente geben muss und der Bereich vor der Bühne und unter dem Begegnungszelt dafür zur Verfügung stehen. Weiterhin möchten wir unser und das geborgte Material ohne unnötige Verschmutzungen wieder mit nach Hause nehmen, bzw. es den unterstützenden Besitzern zurück geben. Die Kurzen sind da ja noch im Lernprozess und für Anregungen und Unterstützung durch euch Eltern sicher dankbar.

Denen die nach dem Sandmännchen friedlich schlummern wollen, ist der neue Zeltplatz oben (Wiese li. nach dem Tor) empfohlen.

Who let the dogs out?

Auch eure vierbeinigen Freunde sind bei uns willkommen. Aber auch hier gilt das oberste Gebot: seid rücksichtsvoll mit euren Mitmenschen und auch mit den anderen vierbeinigen Besucherinnen und Besuchern. Wir sind ein Musikfestival und kein Agility- oder Auslaufplatz.

Nicht alle lieben eure Vierbeiner so sehr wie ihr. Auch wenn ihr euch das vielleicht nicht vorstellen könnt … wie auch. Und zwischen euren und anderen Gefährten kann es möglicherweise Beef geben, nehmt einfach Rücksicht auf andere Vier- und deren Zweibeiner!

Behaltet eure Hunde bei euch in der Nähe und im Auge. 

Ich hab ne riesen Bluetooth-Box!

Musik kommt von der Bühne oder aus der Konserve unseres Musikdirektors.

Zusätzliche Musikquellen sind nicht erwünscht.

Denen die nach dem Sandmännchen friedlich schlummern wollen, ist der neue Zeltplatz oben (Wiese li. nach dem Tor) empfohlen.

In diesem Jahr werden wir auch dafür sorgen, dass der Nachhall aus der „Druckkammer“ euch den Schlafsack nicht noch einmal aufschüttelt.

Für die kurzen Menschen ist ein Lärmschutz empfehlenswert.

Ich muss nach Hause telefonieren.

Der Empfang ist mäßig, mobiles Internet ein Glücksfall, Strom zum Laden gibt es auf freundliche Nachfrage, aber ihr müsst dann selbst auf eure Geräte achten. Digital Detoxing, yeah!

Ab und zu würde ich mich mal putzen wollen.

NEU: es wird eine Toilette geben, die auch mit dem Rollstuhl einfach zugängig ist!

Auf dem Gelände gibt es einige Waschbecken, an denen könnt ihr Zähne putzen und Geschirr abwaschen. In den Toiletten ist dies nicht erlaubt, da wir sehr wenig Abwasserkapazität haben.

Bitte wascht Euch nicht mit Duschgel oder Shampoo im See – helft mit diesen schönen Ort so zu verlassen wie wir ihn alle vorgefunden haben.

Bitte bedenkt: wir haben keine extra Duschen oder abgetrennte Waschmöglichkeiten. Back to the roots!

Klares kaltes Wasser.

Wasser gibt es aus den Waschstationen auf dem Gelände, es stammt aus einem Brunnen im Haus, hat Trinkwasserqualität, aber es vor dem Trinken abzukochen schadet nix.

Das Abwasser der Toiletten wird in einer Grube gesammelt, die ist nicht riesig. Ergo Zähneputzen, Abwaschen und rituelle Waschungen finden bitte an den Waschstationen statt.

Bitte achtet auf euren Nachwuchs bei der Nutzung der Spülung und beim Händewaschen in den Toiletten.

Eintrittspreise jetzt doch teurer?

Auch wir kommen an den Entwicklungen außerhalb dieser Blase nicht vorbei.

Um unser Haus auch weiterhin stabil und funktionierend zu halten und um auch ein besseres Gleichgewicht zwischen der geleisteten Arbeit der vielen Helfenden und dem Eintritt zu schaffen, mussten wir auch in diesem Jahr den Eintrittspreis moderat anpassen. Glücklicherweise konnten wir weitere Unterstützende gewinnen, die es uns ermöglichten, die Preisanpassung in einem vertretbaren Rahmen zu halten.

Wir hoffen, damit auch den Spagat zwischen sozialem Gedanken und finanziellen Befindlichkeiten zu schaffen…..mal sehen, ob es funktioniert.

Helfende Hände, was das?

Der Aufwand für das Festival wird immer größer …  u.a. weil uns immer noch mehr einfällt, was wir gerne für euch realisieren würden.

Helfende Hände können wir immer gebrauchen … vor allem beim Abbau!

Mit eurer Mitarbeit könnt ihr euch das Eintrittsgeld sparen. Wenn das für euch eine Option ist, gebt uns bitte via Mail Bescheid.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das reclaim Festival
(gültig ab dem 01.04.2025)

  1. Der Veranstaltungsvertrag zwischen dem reclaim Festival vertreten durch den Sommerkurs Natur und Umwelt e.V., Pfeilstraße 17, 16225 Eberswalde und den Kartenerwerbenden wird mit dem Kauf der Eintrittskarte im Vorverkauf oder an der Abendkasse geschlossen.
  2. Das Veranstaltungsgelände, befindet sich im Seecamp des Seezeit- Resort am Werbellinsee, Joachimsthaler Straße 20, 16247 Joachimsthal. Auf diesem Gelände findet das Programm statt. Das reclaim Festival hat für die gesamte Mietdauer des Areals das Hausrecht.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten auf dem gesamten Festivalgelände und für den VVK der Tickets.
  4. Jede/r Besucherin/er erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Hausordnung an.
  5. Die AGBs und Verhaltensregeln werden gut sichtbar auf dem Festivalgelände sowie am Einlass nachzulesen sein.
  6. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte akzeptieren die Kartenerwerbenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ebenfalls die Eintrittskarte nur für private Zwecke zu nutzen. Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Ticket nur für eine Person gültig.
  7. Die AGB`s gelten ebenfalls für den Personenkreis der Mitwirkenden.
    Beim Kauf des Tickets in einer autorisierten Vorverkaufsstelle kommt der Veranstaltungsvertrag mit dem Sommerkurs Natur und Umwelt e.V. ebenfalls mit der Bezahlung zustande. Die Kartenerwerbenden haben die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Vorverkaufsstelle, auf der Homepage und vor Ort einzusehen.

 

Festivalgelände, Anreise, Zutritt

  1. Der Aufenthalt auf dem Festivalgelände ist eigenverantwortlich. Es wird ausdrücklich auf die besonderen Gefahren eines Musikfestivals auf einer naturbelassenen Fläche, in der Natur, an einem Badesee hingewiesen. Es ist kein/e vom Veranstalter beauftragte/r Rettungsschwimmer/in vor Ort. Für die Sicherheit beim Baden der Kinder und Jugendlichen sind die jeweils sorgeberechtigten/ erziehungsbeauftragten Personen verantwortlich. Weitere Gefahren gehen von für ein Festival typischen technischen und elektrischen Installationen, unebenen Wegen, dunklen Geländebereichen sowie offenen Feuern mit teils flüssigem und heißem Wachs aus. Die Besuchenden haben bei der Nutzung der aller Einrichtungen des Festivals, die jeweiligen Regeln zu beachten, welche an den einzelnen Stationen ausgehängt sind, sowie den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten. Vom Aufenthalt in dem das Festivalgelände und der Zuwegung umgebenden Wald wird dringend abgeraten. Ein Campen in diesem Bereich ist verboten. Körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben, Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen ist untersagt. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern, ist verboten. Besucher/innen, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht oder versucht ein/e Besucher/in auf dem Festival eine Straftat zu begehen (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.), wird die Person sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
  2. Es ist bei der Anreise den aktuellen Hinweisen auf der Homepage zwingend Folge zu leisten. Es sind nur die ausgewiesenen Parkplätze zu nutzen, Fahrzeuge die die Rettungswege/ die Zuwegung blockieren, werden umgehend kostenpflichtig umgesetzt.
  3. Der Einlass zum Veranstaltungsgelände erfolgt grundsätzlich nur mit gültiger Eintrittskarte. (* 1 ) Das reclaim Festival behält sich das Recht vor, Festivalbesuchenden aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen, ein offensichtlicher stark alkoholisierter oder unter Drogen stehender Zustand oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund zur Verweigerung des Einlasses, kann der/ die Besuchende vom Festivalgelände verwiesen werden. In dem Fall verlieren Eintrittskarte und Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, das reclaim Festival handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz. Der Zutritt zum Festivalgelände und Aufenthalt dort wird nur mit einem sogenannten Festivalbändchen gestattet. Dieses Festivalbändchen erhalten alle Festivalbesuchenden im Tausch gegen eine gültige Eintrittskarte am Einlass. Ausschließlich das ordnungsgemäß verschlossen und getragene Festivalbändchen berechtigt zum Eintritt und Aufenthalt auf dem Festivalgelände während des Festivalzeitraums. Dieses darf nicht weitergegeben werden. Eine Manipulation oder Weitergabe führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und zieht straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Eine Rückerstattung des Kartenwertes bei Verlassen des Geländes vor oder während der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
  4. Das reclaim Festival bzw. deren Bevollmächtigte haben bei Einlass das Recht eine Sicherheitskontrolle mit sog. Bodycheck durchzuführen. Werden infolge der Sicherheitskontrolle Gefahren für die Veranstaltung und/ oder für andere Besuchende festgestellt, so kann der Zutritt zur Veranstaltung ausgeschlossen werden. Zudem behält sich das reclaim Festival dieses Recht vor, wenn der Besuchende sich weigert, gefährliche Gegenstände zurückzulassen.

(*1) Davon Ausgenommen sind Menschen die das Seecamp bei der Nutzung des Wanderweges am Werbellinsee passieren. Diese Personen haben dafür ein Zeitfenster von 15 min. in dem sie kostenfrei das Gelände queren dürfen. Jedoch gelten für diesen Personenkreis alle anderen Punkte der AGB`s.

 

Jugendschutz

  1. Für das Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Kinder und Jugend in der Öffentlichkeit. Diese sind ebenfalls vor Ort einzusehen.
  2. Kinder und Jugendliche im Alter von 0-16 dürfen den Eventbereich nur in Begleitung ihrer erziehungsberechtigten Person oder mit schriftlichem Einverständnis (Muttizettel) einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person betreten und diese Person ist für die Aufsicht während der gesamten Anwesenheit auf dem Festivalgelände verantwortlich.
  3. Jugendliche im Alter vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen das Festivalgelände nur in Begleitung oder mit schriftlichem Einverständnis (Muttizettel) einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person betreten. Sie dürfen sich nach 24.00 Uhr nur noch in Begleitung dieser Person auf dem Festivalgelände aufhalten.
  4. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.
  5. Die sorgeberechtigten/ erziehungsbeauftragten Personen sind vollumfänglich für die Sicherheit und das Verhalten ihrer und der in ihre Obhut gegebenen Kindern und Jugendlichen verantwortlich.

 

Barrierefreiheit

  1. Das Gelände des reclaim Festival ist ein naturbelassener, häufig unebener und nicht generell barrierefreier Ort, ein rollstuhlfähiges WC ist vorhanden. Das Festivalgelände ist für den Personenkreis mit körperlichen Einschränkungen nur bedingt nutzbar. Sollte der/die Besuchende spezielle Anforderungen an die Barrierefreiheit haben, sollte sich die Erwerbenden vor dem Erwerb an das Team des reclaim Festivals wenden.

 

Camping und Parken

  1. Das Campen und Parken ist nur auf ausgewiesenen Flächen gestattet. Zelte müssen stand- und wettersicher sein. Der/ die Besuchende ist für die Verkehrssicherheit der Zelte verantwortlich. Der Aufbau von Großraumzelten ist nicht gestattet. Das Ausheben von Kuhlen, Löchern und Gräben ist genau so wenig gestattet wie der Bau von Türmen, Gestellen und sonstigen Vorrichtungen. Nicht verkehrssichere Einrichtungen können auf Kosten des Besuchers abgebaut und vom Platz entfernt werden.
  2. Müll ist zu sammeln und die Abfälle sind in den dafür aufgestellten Behältern zu entsorgen. Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
  3. Das Grillen und Kochen ist nur mit handelsüblichen und betriebssicheren Geräten erlaubt. Lager- oder sonstige offene Feuer sind nicht gestattet. Das Grillen und Kochen kann aus Brandschutzgründen untersagt werden. Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei den als Parkplätzen ausgewiesenen Flächen teilweise um Wiesen- und/oder Ackerflächen handelt. Die Befahrbarkeit dieser Flächen kann wetterbedingt erschwert/ eingeschränkt sein. Bei schlechten Boden- und Wegeverhältnissen oder aus Sicherheitsgründen können befristet Fahrverbote oder Umzug auf eine andere Stellfläche angeordnet werden.
  4. Das reclaim Festival informiert rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung aktuell über Anreise- und etwaige Ausweichmöglichkeiten.
  5. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/ oder Campingplatzes. Eine Zuteilung von Park- und Campingplätzen erfolgt durch das Ordnungspersonal des reclaim Festivals. Die Flucht- und Rettungswege sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.
  6. Das reclaim Festival übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen von den Festivalbesuchenden.

 

Verbotene Gegenstände

  1. Es ist untersagt, Gegenstände wie Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Laserpointer, Waffen aller Art, sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzuführen.
  2. Texte, Bilder oder sonstige Materialien diskriminierender, menschenverachtender Wirkung oder das Persönlichkeitsrecht verletzender Art werden nicht toleriert.
  3. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren.

 

Absage

  1. Wird die Veranstaltung vor Beginn abgesagt, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange das reclaim Festival die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahren für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort unterbrochen bzw. abgebrochen. In diesem Fall, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch. Es sei denn, dem reclaim Festival kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Das reclaim Festival behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen den Zugang zum Festivalgelände wegen Überfüllung zu beschränken. Hieraus ergeben sich keine Schadensersatzansprüche.

 

Bild- und Tonaufzeichnungen, Einwilligung zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen

  1. Die Mitnahme von Foto- und Videokameras sowie sonstige Bild- und Tonaufnahmegeräte zu kommerziellen Zwecken ist grundsätzlich nicht gestattet. Das reclaim Festival kann Besuchern, die untersagte Geräte mitführen, den Eintritt verweigern bzw. derartige Geräte bis zum Ende der Veranstaltung sicherstellen.
  2. Ton-, Foto- oder Videoaufnahmen, außer für rein private Nutzung, sind grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
  3. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigen die Festivalbesuchenden unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die vom reclaim Festival oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Bild- und Tonträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet) ein.
    Vertreter der Presse werden gebeten sich zu diesem Thema im Vorfeld beim Veranstalter (reclaim Festival) anzukündigen.

 

Haftung, Haftungsbeschränkung

  1. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Besuchenden, hilfsweise die Sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen bei Kindern, für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden haften. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Besuchende, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, können vom Veranstaltungsgelände und dem Campingplatz verwiesen werden, bzw. es kann grundsätzliches Platzverbot auch für zukünftige Veranstaltungen ausgesprochen werden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem reclaim Festival nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
  2. Schadensersatzansprüche gegenüber dem reclaim Festival aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Ferner ist die Haftung des reclaim Festival für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchenden zuzurechnen sind. Der Haftungsausschluss gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aufgrund einer Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des reclaim Festival oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei anfänglicher Unmöglichkeit, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens begrenzt wird.
  3. Das reclaim Festival haftet nicht für Schäden herrührend aus Naturereignissen, Einbruch, Diebstahl oder für sonstige Schäden an Wertgegenständen.
  4. Das reclaim Festival haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.
  5. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

 

Schädlicher Lärmpegel und sonstige Gesundheitsschäden

  1. Den Festivalbesuchenden ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Das reclaim Festival trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu vermeiden. Gleichwohl wird den Festivalbesuchenden zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Gehörschutz zu benutzen. Dieser sollten im Vorfeld erworben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, Kinder mit Gehörschutz auszustatten, da das reclaim Festival zwar familienfreundlich, aber in erster Linie ein Musikfestival ist. Zudem besteht ausgehend von Licht-, oder Stroboskopeffekten eine gesteigerte Reizbelastung. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des reclaim Festivals oder ihrer Erfüllungsgehilfen für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen, es sei denn, dem reclaim Festival oder ihre Erfüllungsgehilfen handeln grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

 

Änderungsvorbehalt

  1. Das reclaim Festival behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/ oder terminlich zu verlegen oder abzusagen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird. Ebenso behält es sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch das reclaim Festival so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn des Festivals aus wichtigem Grund stattfinden. Änderungen während des Festivals werden bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn das reclaim Festival handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
  2. Die Haftung bei Absage, Abbruch, terminlicher oder inhaltlicher Veränderung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes des Tickets.
  3. Wird die Veranstaltung aufgrund eines Umstandes geändert, den das reclaim Festival nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), ist das Rücktrittsrecht des Besuchers ausgeschlossen.

 

Gewerbsmäßiges Handeln der Besuchenden

  1. Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesuchenden ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des reclaim Festival untersagt.

 

Hausrecht

  1. Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom reclaim Festival bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt.
  2. Besuchende, die gegen die Verhaltensregeln verstoßen, eine Gefahr für andere Besucher darstellen oder einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllen oder wenn erwartbar ist, dass sie diesen erfüllen, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen oder gegen diese ein Hausverbot erteilt werden.
  3. Den Anweisungen des reclaim Festival und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
  4. Weiterhin bitten wir dringlich darum, dass mit von uns zur Verfügung gestellten Räumen, Materialien und Gegenständen, sowie der Natur sorgsam und ressourcenschonend umgegangen wird. Dabei wird nochmals auf die Sorgepflicht für die Kinder und Jugendlichen hingewiesen.

 

Tiere

  1. Es wird abgeraten, Tiere auf das Festival mitzunehmen. Sollte dies unvermeidbar sein, obliegt es dem/ der Besitzer/in dafür zu sorgen, dass es nicht zu Konflikten mit Menschen oder anderen Tieren kommt.
  2. Für jegliche Schäden durch mitgebrachte Haustiere haften die Besitzenden.

 

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die AGB gilt jeweils in der gültigen Fassung. Wir behalten uns dabei das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, wenn dies aufgrund einer Gesetzesänderung, einer Änderung der Rechtsprechung oder aufgrund einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder wegen behördlicher Vorgaben notwendig geworden ist.
  2. Einer solchen Änderung kann widersprochen werden. Die Widerspruchsfrist beläuft sich auf zwei Wochen ab Bekanntgabe der Änderung der AGB. Der Widerspruch muss schriftlich und fristwahrend bei dem reclaim Festival/ Sommerkurs Natur und Umwelt e.V. eingehen.
  3. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.