Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das reclaim Festival
(gültig ab dem 01.04.2025)
- Der Veranstaltungsvertrag zwischen dem reclaim Festival vertreten durch den Sommerkurs Natur und Umwelt e.V., Pfeilstraße 17, 16225 Eberswalde und den Kartenerwerbenden wird mit dem Kauf der Eintrittskarte im Vorverkauf oder an der Abendkasse geschlossen.
- Das Veranstaltungsgelände, befindet sich im Seecamp des Seezeit- Resort am Werbellinsee, Joachimsthaler Straße 20, 16247 Joachimsthal. Auf diesem Gelände findet das Programm statt. Das reclaim Festival hat für die gesamte Mietdauer des Areals das Hausrecht.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten auf dem gesamten Festivalgelände und für den VVK der Tickets.
- Jede/r Besucherin/er erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Hausordnung an.
- Die AGBs und Verhaltensregeln werden gut sichtbar auf dem Festivalgelände sowie am Einlass nachzulesen sein.
- Mit dem Kauf einer Eintrittskarte akzeptieren die Kartenerwerbenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ebenfalls die Eintrittskarte nur für private Zwecke zu nutzen. Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Ticket nur für eine Person gültig.
- Die AGB`s gelten ebenfalls für den Personenkreis der Mitwirkenden.
Beim Kauf des Tickets in einer autorisierten Vorverkaufsstelle kommt der Veranstaltungsvertrag mit dem Sommerkurs Natur und Umwelt e.V. ebenfalls mit der Bezahlung zustande. Die Kartenerwerbenden haben die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Vorverkaufsstelle, auf der Homepage und vor Ort einzusehen.
Festivalgelände, Anreise, Zutritt
- Der Aufenthalt auf dem Festivalgelände ist eigenverantwortlich. Es wird ausdrücklich auf die besonderen Gefahren eines Musikfestivals auf einer naturbelassenen Fläche, in der Natur, an einem Badesee hingewiesen. Es ist kein/e vom Veranstalter beauftragte/r Rettungsschwimmer/in vor Ort. Für die Sicherheit beim Baden der Kinder und Jugendlichen sind die jeweils sorgeberechtigten/ erziehungsbeauftragten Personen verantwortlich. Weitere Gefahren gehen von für ein Festival typischen technischen und elektrischen Installationen, unebenen Wegen, dunklen Geländebereichen sowie offenen Feuern mit teils flüssigem und heißem Wachs aus. Die Besuchenden haben bei der Nutzung der aller Einrichtungen des Festivals, die jeweiligen Regeln zu beachten, welche an den einzelnen Stationen ausgehängt sind, sowie den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten. Vom Aufenthalt in dem das Festivalgelände und der Zuwegung umgebenden Wald wird dringend abgeraten. Ein Campen in diesem Bereich ist verboten. Körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben, Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen ist untersagt. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern, ist verboten. Besucher/innen, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht oder versucht ein/e Besucher/in auf dem Festival eine Straftat zu begehen (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.), wird die Person sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
- Es ist bei der Anreise den aktuellen Hinweisen auf der Homepage zwingend Folge zu leisten. Es sind nur die ausgewiesenen Parkplätze zu nutzen, Fahrzeuge die die Rettungswege/ die Zuwegung blockieren, werden umgehend kostenpflichtig umgesetzt.
- Der Einlass zum Veranstaltungsgelände erfolgt grundsätzlich nur mit gültiger Eintrittskarte. (* 1 ) Das reclaim Festival behält sich das Recht vor, Festivalbesuchenden aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen, ein offensichtlicher stark alkoholisierter oder unter Drogen stehender Zustand oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund zur Verweigerung des Einlasses, kann der/ die Besuchende vom Festivalgelände verwiesen werden. In dem Fall verlieren Eintrittskarte und Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, das reclaim Festival handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz. Der Zutritt zum Festivalgelände und Aufenthalt dort wird nur mit einem sogenannten Festivalbändchen gestattet. Dieses Festivalbändchen erhalten alle Festivalbesuchenden im Tausch gegen eine gültige Eintrittskarte am Einlass. Ausschließlich das ordnungsgemäß verschlossen und getragene Festivalbändchen berechtigt zum Eintritt und Aufenthalt auf dem Festivalgelände während des Festivalzeitraums. Dieses darf nicht weitergegeben werden. Eine Manipulation oder Weitergabe führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und zieht straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Eine Rückerstattung des Kartenwertes bei Verlassen des Geländes vor oder während der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
- Das reclaim Festival bzw. deren Bevollmächtigte haben bei Einlass das Recht eine Sicherheitskontrolle mit sog. Bodycheck durchzuführen. Werden infolge der Sicherheitskontrolle Gefahren für die Veranstaltung und/ oder für andere Besuchende festgestellt, so kann der Zutritt zur Veranstaltung ausgeschlossen werden. Zudem behält sich das reclaim Festival dieses Recht vor, wenn der Besuchende sich weigert, gefährliche Gegenstände zurückzulassen.
(*1) Davon Ausgenommen sind Menschen die das Seecamp bei der Nutzung des Wanderweges am Werbellinsee passieren. Diese Personen haben dafür ein Zeitfenster von 15 min. in dem sie kostenfrei das Gelände queren dürfen. Jedoch gelten für diesen Personenkreis alle anderen Punkte der AGB`s.
Jugendschutz
- Für das Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Kinder und Jugend in der Öffentlichkeit. Diese sind ebenfalls vor Ort einzusehen.
- Kinder und Jugendliche im Alter von 0-16 dürfen den Eventbereich nur in Begleitung ihrer erziehungsberechtigten Person oder mit schriftlichem Einverständnis (Muttizettel) einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person betreten und diese Person ist für die Aufsicht während der gesamten Anwesenheit auf dem Festivalgelände verantwortlich.
- Jugendliche im Alter vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen das Festivalgelände nur in Begleitung oder mit schriftlichem Einverständnis (Muttizettel) einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person betreten. Sie dürfen sich nach 24.00 Uhr nur noch in Begleitung dieser Person auf dem Festivalgelände aufhalten.
- Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.
- Die sorgeberechtigten/ erziehungsbeauftragten Personen sind vollumfänglich für die Sicherheit und das Verhalten ihrer und der in ihre Obhut gegebenen Kindern und Jugendlichen verantwortlich.
Barrierefreiheit
- Das Gelände des reclaim Festival ist ein naturbelassener, häufig unebener und nicht generell barrierefreier Ort, ein rollstuhlfähiges WC ist vorhanden. Das Festivalgelände ist für den Personenkreis mit körperlichen Einschränkungen nur bedingt nutzbar. Sollte der/die Besuchende spezielle Anforderungen an die Barrierefreiheit haben, sollte sich die Erwerbenden vor dem Erwerb an das Team des reclaim Festivals wenden.
Camping und Parken
- Das Campen und Parken ist nur auf ausgewiesenen Flächen gestattet. Zelte müssen stand- und wettersicher sein. Der/ die Besuchende ist für die Verkehrssicherheit der Zelte verantwortlich. Der Aufbau von Großraumzelten ist nicht gestattet. Das Ausheben von Kuhlen, Löchern und Gräben ist genau so wenig gestattet wie der Bau von Türmen, Gestellen und sonstigen Vorrichtungen. Nicht verkehrssichere Einrichtungen können auf Kosten des Besuchers abgebaut und vom Platz entfernt werden.
- Müll ist zu sammeln und die Abfälle sind in den dafür aufgestellten Behältern zu entsorgen. Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
- Das Grillen und Kochen ist nur mit handelsüblichen und betriebssicheren Geräten erlaubt. Lager- oder sonstige offene Feuer sind nicht gestattet. Das Grillen und Kochen kann aus Brandschutzgründen untersagt werden. Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei den als Parkplätzen ausgewiesenen Flächen teilweise um Wiesen- und/oder Ackerflächen handelt. Die Befahrbarkeit dieser Flächen kann wetterbedingt erschwert/ eingeschränkt sein. Bei schlechten Boden- und Wegeverhältnissen oder aus Sicherheitsgründen können befristet Fahrverbote oder Umzug auf eine andere Stellfläche angeordnet werden.
- Das reclaim Festival informiert rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung aktuell über Anreise- und etwaige Ausweichmöglichkeiten.
- Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/ oder Campingplatzes. Eine Zuteilung von Park- und Campingplätzen erfolgt durch das Ordnungspersonal des reclaim Festivals. Die Flucht- und Rettungswege sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.
- Das reclaim Festival übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen von den Festivalbesuchenden.
Verbotene Gegenstände
- Es ist untersagt, Gegenstände wie Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Laserpointer, Waffen aller Art, sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzuführen.
- Texte, Bilder oder sonstige Materialien diskriminierender, menschenverachtender Wirkung oder das Persönlichkeitsrecht verletzender Art werden nicht toleriert.
- Der Ordnungsdienst ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren.
Absage
- Wird die Veranstaltung vor Beginn abgesagt, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange das reclaim Festival die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahren für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort unterbrochen bzw. abgebrochen. In diesem Fall, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch. Es sei denn, dem reclaim Festival kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Das reclaim Festival behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen den Zugang zum Festivalgelände wegen Überfüllung zu beschränken. Hieraus ergeben sich keine Schadensersatzansprüche.
Bild- und Tonaufzeichnungen, Einwilligung zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen
- Die Mitnahme von Foto- und Videokameras sowie sonstige Bild- und Tonaufnahmegeräte zu kommerziellen Zwecken ist grundsätzlich nicht gestattet. Das reclaim Festival kann Besuchern, die untersagte Geräte mitführen, den Eintritt verweigern bzw. derartige Geräte bis zum Ende der Veranstaltung sicherstellen.
- Ton-, Foto- oder Videoaufnahmen, außer für rein private Nutzung, sind grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
- Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigen die Festivalbesuchenden unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die vom reclaim Festival oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Bild- und Tonträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet) ein.
Vertreter der Presse werden gebeten sich zu diesem Thema im Vorfeld beim Veranstalter (reclaim Festival) anzukündigen.
Haftung, Haftungsbeschränkung
- Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Besuchenden, hilfsweise die Sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen bei Kindern, für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden haften. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Besuchende, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, können vom Veranstaltungsgelände und dem Campingplatz verwiesen werden, bzw. es kann grundsätzliches Platzverbot auch für zukünftige Veranstaltungen ausgesprochen werden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem reclaim Festival nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
- Schadensersatzansprüche gegenüber dem reclaim Festival aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Ferner ist die Haftung des reclaim Festival für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchenden zuzurechnen sind. Der Haftungsausschluss gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aufgrund einer Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des reclaim Festival oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei anfänglicher Unmöglichkeit, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens begrenzt wird.
- Das reclaim Festival haftet nicht für Schäden herrührend aus Naturereignissen, Einbruch, Diebstahl oder für sonstige Schäden an Wertgegenständen.
- Das reclaim Festival haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.
- Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
Schädlicher Lärmpegel und sonstige Gesundheitsschäden
- Den Festivalbesuchenden ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Das reclaim Festival trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu vermeiden. Gleichwohl wird den Festivalbesuchenden zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Gehörschutz zu benutzen. Dieser sollten im Vorfeld erworben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, Kinder mit Gehörschutz auszustatten, da das reclaim Festival zwar familienfreundlich, aber in erster Linie ein Musikfestival ist. Zudem besteht ausgehend von Licht-, oder Stroboskopeffekten eine gesteigerte Reizbelastung. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des reclaim Festivals oder ihrer Erfüllungsgehilfen für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen, es sei denn, dem reclaim Festival oder ihre Erfüllungsgehilfen handeln grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
Änderungsvorbehalt
- Das reclaim Festival behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/ oder terminlich zu verlegen oder abzusagen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird. Ebenso behält es sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch das reclaim Festival so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn des Festivals aus wichtigem Grund stattfinden. Änderungen während des Festivals werden bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn das reclaim Festival handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
- Die Haftung bei Absage, Abbruch, terminlicher oder inhaltlicher Veränderung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes des Tickets.
- Wird die Veranstaltung aufgrund eines Umstandes geändert, den das reclaim Festival nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), ist das Rücktrittsrecht des Besuchers ausgeschlossen.
Gewerbsmäßiges Handeln der Besuchenden
- Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesuchenden ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des reclaim Festival untersagt.
Hausrecht
- Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom reclaim Festival bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt.
- Besuchende, die gegen die Verhaltensregeln verstoßen, eine Gefahr für andere Besucher darstellen oder einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllen oder wenn erwartbar ist, dass sie diesen erfüllen, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen oder gegen diese ein Hausverbot erteilt werden.
- Den Anweisungen des reclaim Festival und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
- Weiterhin bitten wir dringlich darum, dass mit von uns zur Verfügung gestellten Räumen, Materialien und Gegenständen, sowie der Natur sorgsam und ressourcenschonend umgegangen wird. Dabei wird nochmals auf die Sorgepflicht für die Kinder und Jugendlichen hingewiesen.
Tiere
- Es wird abgeraten, Tiere auf das Festival mitzunehmen. Sollte dies unvermeidbar sein, obliegt es dem/ der Besitzer/in dafür zu sorgen, dass es nicht zu Konflikten mit Menschen oder anderen Tieren kommt.
- Für jegliche Schäden durch mitgebrachte Haustiere haften die Besitzenden.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die AGB gilt jeweils in der gültigen Fassung. Wir behalten uns dabei das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, wenn dies aufgrund einer Gesetzesänderung, einer Änderung der Rechtsprechung oder aufgrund einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder wegen behördlicher Vorgaben notwendig geworden ist.
- Einer solchen Änderung kann widersprochen werden. Die Widerspruchsfrist beläuft sich auf zwei Wochen ab Bekanntgabe der Änderung der AGB. Der Widerspruch muss schriftlich und fristwahrend bei dem reclaim Festival/ Sommerkurs Natur und Umwelt e.V. eingehen.
- Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
